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Jeder Teilnehmer muss eine seiner Kategorie entsprechenden Startnummer tragen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmern ohne Startnummer den Start zu verweigern. Bei dem als Einzelsport geltenden Laufwettbewerb ist jegliche Hilfe von Drittpersonen - auf welche Art auch immer - untersagt. Begleitfahrzeuge sind verboten (Fahrräder, Kinderwagen und Kinderroller inbegriffen). Es ist den Eltern nicht gestattet, mit ihren Kindern, die in den Kategorien « BCV Junior » angemeldet sind, mitzurennen. Sie können sich jedoch zusammen mit ihren Kindern in den Kategorien „Courir pour un plaisir“ (4 km) und « Courir pour un petit plaisir » (2 km) anmelden. Die Startnummer muss so angebracht sein, dass sowohl die Nummer als auch die Werbung offizieller Sponsoren gut sichtbar sind. Andernfalls wird der Konkurrent nicht klassiert. Ebenfalls disqualifiziert werden Konkurrenten, die durch unkorrektes Verhalten sich oder andere gefährden. Die erwachsenen Konkurrenten unterziehen sich eventuellen Dopingkontrollen, die von kompetenten Sportbehörden durchgeführt werden. Jeder Rechtsstreit wird vom Schiedsrichter unverzüglich beigelegt. Alle Teilnehmer/innen, auch Kinder, die nicht in der angemeldeten Kategorie laufen, werden nicht klassiert. Es werden keine Proteste akzeptiert. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Daten der Teilnehmer zu nutzen um Werbung für andere Veranstaltungen zu machen und Fotos, die während der Veranstaltung gemacht wurden, zu veröffentlichen. Teilnehmer, die damit nicht einverstanden sind, müssen es dem Veranstalter spätestens 10 Tage vor dem Rennen schriftlich mitteilen (Siehe auch unter „Datenschutz, Veröffentlichung von Fotos und Nutzung von Adressen“ in den detaillierten Vorschriften im PDF Format).
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